Offenlegung nach Verordnung (EU) 2019/2088 – Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Datum: 29.07.2024

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Zusammenfassung

BonVenture Management GmbH (LEI: 391200HUY4QSI7W9NA30), verwaltet BonVenture IV GmbH & Co. KG (nachfolgend BONVENTURE IV) und BonVenture III GmbH & Co. KG (nachfolgend BONVENTURE III). Beide Fonds zielen auf nachhaltige Investments gemäß Artikel 9 der EU 2019/2088 ab. Eine nachhaltige Anlage im Sinne von Art. 2(17) SFDR bedeutet eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zu einem ökologischen oder sozialen Ziel beiträgt, vorausgesetzt, dass die Investition kein ökologisches oder soziales Ziel wesentlich beeinträchtigt und dass die investierten Unternehmen eine gute Unternehmensführung praktizieren. Darüber hinaus bewerten und berücksichtigen die Fonds potenzielle negative Auswirkungen auf verschiedene Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) im Rahmen eines umfassenden Due-Diligence-Prozesses. Zu den wichtigsten PAI (Principal Adverse Impact) gehören u.a. Treibhausgasemissionen, soziale Themen wie Menschenrechte und Arbeitspraktiken sowie Governance-Aspekte wie Geschäftsethik und Korruptionsbekämpfung.

Das vorliegende PAI-Statement ist die erste konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren von BONVENTURE. Diese Erklärung zu den wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Referenzzeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Als qualifizierte Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) sind BONVENTURE IV und BONVENTURE III gemäß der EU-Verordnung Nr. 346/2013 nicht nur verpflichtet, sondern auch angehalten, ausschließlich in Unternehmen zu investieren, die nachweislich positive soziale Auswirkungen haben.

Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

BONVENTURE hat sich zum Ziel gesetzt, die wichtigsten ESG-Herausforderungen, Risiken und Chancen während des gesamten Investitionszyklus zu identifizieren und zu analysieren. Dabei sind PAI-Indikatoren eine Möglichkeit zu messen, wie sich Investitionen negativ auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken. Daher berücksichtigt BONVENTURE die wichtigsten negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Produktebene, wie sie in Tabelle 1 in Anhang 1 der delegierten Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 aufgeführt sind. Darüber hinaus berücksichtigen wir zwei zusätzliche PAI wie unten dargestellt.

PAI-Statement BONVENTURE IV (PDF)

PAI-Statement BONVENTURE III (PDF)

 

Beschreibung der Strategie zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

BONVENTURE berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Anlageentscheidungsprozess. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Situation in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, welche im Falle seines Eintretens eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert einer Anlage haben könnte. Als Teil des Standardverfahrens führt BONVENTURE eine Due-Diligence-Prüfung der Nachhaltigkeitsrisiken durch. Dabei wird einer Wesentlichkeitsanalyse zu ESG-Faktoren erarbeitet, die die positiven Nettoauswirkungen überkompensieren könnten. Das Ergebnis dieser Due-Diligence-Prüfung, einschließlich aller identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken, bildet u.a. die Grundlage für die Investitionsentscheidungen.

Die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisikobetrachtungen in die Praktiken integriert werden, kann sich zwischen unseren Investmentteams unterscheiden, da die Relevanz, die Verfügbarkeit von Informationen und der Zeithorizont von Nachhaltigkeitsrisiken je nach den Eigenschaften des Anlageprodukts variieren. BONVENTURE prüft gesondert die Nachhaltigkeitsrisiken, die potenziell einen wesentlichen negativen Einfluss auf den Wert der Anlagen seiner Produkte haben können.

Mitwirkungspolitik

BONVENTURE verfolgt einen proaktiven Ansatz zum Umgang mit den wichtigsten negativen Auswirkungen in seinen Portfoliounternehmen durch kontinuierliches Engagement, das durch eine geeignete Governance-Struktur, wie z. B. einem Beiratssitz unterstützt wird. Zu diesem Engagement gehören regelmäßige Gespräche mit den Portfoliounternehmen, um (potenzielle) PAI zu identifizieren und die Risiken zu reduzieren.

In Fällen, in denen über mehrere Zeiträume hinweg keine Verringerung der PAI zu verzeichnen ist, berät sich BONVENTURE mit dem Management des betreffenden Unternehmens, um die zugrunde liegenden Ursachen zu ermitteln. Um die Portfoliounternehmen bei der effektiven Kontrolle, Abschwächung und Reduzierung solcher negativen Auswirkungen zu unterstützen, bietet BONVENTURE spezielle Schulungen an, die darauf abzielen, ihre Kapazitäten in diesem Bereich zu verbessern.

Vergütungspolitik

Als registrierter Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) muss BONVENTURE keine Vergütungsrichtlinie oder -politik vorlegen.

Bezugnahme auf international anerkannte Standards

BONVENTURE wendet seine PAI auf der Grundlage einschlägiger internationaler Konventionen und Normen; darunter unter anderem die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Um dies zu erreichen, hat der Fonds eine umfassende Reihe von ESG-bezogenen Fragen in seine Prozesse integriert. Diese Fragen beziehen sich auf die Ausrichtung an den OECD-Leitsätzen und den UN-Leitprinzipien und sind sowohl im ESG-Fragebogen vor der Investition als auch in den Überwachungs- und Unterstützungsprozessen nach der Investition enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass ESG-Aspekte während des gesamten Lebenszyklus einer Investition gründlich bewertet und kontinuierlich überwacht werden.

Unter Impact Investing versteht BONVENTURE die Finanzierung von Unternehmen, die nachweislich zur Lösung von relevanten sozialen oder ökologischen Problemen beitragen. Daher kann BONVENTURE in Unternehmen investieren, die mit dem Pariser Abkommen übereinstimmen, ist aber nicht darauf beschränkt. BONVENTURE ist überzeigt von der Vielfalt der Unternehmen, die einen positiven Impact auf die Gesellschaft haben.

Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte gem. EU 2019/2088

 

BonVenture IV GmbH & Co. KG
LEI: 391200RC1S5W8L9B6U41

1. Zusammenfassung

BonVenture IV GmbH & Co. KG (nachstehend BONVENTURE IV) wird durch BonVenture Management GmbH verwaltet. BONVENTURE IV strebt nachhaltige Investitionen gemäß Art. 9 EU 2019/2088 an. Nachhaltige Investitionen sind, wie in Art. 2 EU 2019/2088 beschrieben, Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beitragen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Darüber hinaus ist BONVENTURE IV als qualifizierter Europäischer Fonds für Soziales Unternehmertum (EuSEF) dazu verpflichtet ausschließlich in Unternehmen mit nachweisbarer positiver sozialer Wirkung gemäß EU-Regulation N. 346/2013 zu investieren.

2. Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels

Die Investitionen der BONVENTURE IV beeinträchtigen keines der nachhaltigen Investitionsziele. Dies wird durch die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, nachfolgend PAIs) bereits ab der Due Diligence Phase des Investmentprozesses sichergestellt. Die PAIs der Portfoliounternehmen von BONVENTURE IV werden bei der Erstellung einer Impactanalyse und regelmäßig im Rahmen des Reportings geprüft.

BONVENTURE IV erhebt alle PAIs in Tabelle 1 des technischen Regulierungsstandards (EU) 2022/1288 (RTS) zur SFDR. Des Weiteren bekennt sich BONVENTURE IV zu den dort genannten Leitlinien zu Menschenrechten und Arbeitsrechten (OECD-Guidelines for Multinational Enterprises, UN Guiding Principles on Business, Declaration of the International Labour Organisation on Fundamental Principles and Rights at Work, International Bill of Human Rights). BONVENTURE IV orientiert sich bei der Anlageprüfung und -auswahl zudem insbesondere an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen sowie den Principles for Responsible Investments.

3. Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts

Ziel unserer High-Impact Investments ist die doppelte Rendite: finanziell für Unternehmer*innen und Investor*innen und einen gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen. BONVENTURE IV hat besonders strenge Auswahlkriterien für potenzielle Investments hinsichtlich Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Wirkung. Diese gehen über ESG-Kriterien hinaus und werden unter 10. detailliert beschrieben. Alle Portfoliounternehmen müssen mit ihrem Geschäftsmodell einen ökologischen, sozialen und/oder gesellschaftlichen Mehrwehrt schaffen.

4. Anlagestrategie

BONVENTURE IV investiert gemäß Fondsstrategie in Unternehmen in der Start-Up- und Wachstumsphase sofern ein Proof of Concept vorliegt und der Markteintritt in der Regel mit ersten Umsätzen erfolgreich geschafft wurde. Der geographische Fokus liegt auf Unternehmen aus der DACH-Region und in geringem Maße aus anderen EU-Ländern. Vor Investitionsentscheidungen müssen die Unternehmer*innen einen strukturierten Due-Diligence-Prozess (siehe 10.) durchlaufen.

Ein weiterer wichtiger Teil der Fonds-Strategie ist die Begleitung – meist in Form eines Beiratsmandats – der Portfoliounternehmen sowohl bei wirtschafts- als auch bei wirkungsbezogenen Themen. Der Impact des Unternehmens sollte dabei so im Geschäftsmodell verankert sein, dass ein Wachstum des Unternehmens auch gleichzeitig zu einer Vergrößerung des Impacts führt.  Ziel des Beiratsengagements ist daher, zum einen die Erreichung der angestrebten sozialen, ökologischen oder gesellschaftsrelevanten Wirkung zu sichern und zu steigern, und zum anderen zusätzliche Maßnahmen anzuregen und umzusetzen.

5. Aufteilung der Investitionen

Das Ziel des Fonds BONVENTURE IV ist, dass 100% der Investments das nachhaltige Investitionsziel verfolgen. Das bedeutet, dass ausschließlich Investments in Portfoliounternehmen mit messbarer ökologischer oder sozialer Wirkung getätigt werden.

BONVENTURE IV hält sich offen in Impactdimensionen und Wirtschaftstätigkeiten zu investieren, die bisher nach der Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 noch nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Das sind beispielsweise soziale Geschäftsmodelle in den Bereichen der Bildung, Pflege und Gesundheit oder ökologische Projekte zur Erhaltung der Biodiversität oder der Wasserversorgung. Aus diesem Grund wurde kein Mindestanteil taxonomiekonformer Investments im Portfolio festgelegt.

6. Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels

Basis der Überwachung des nachhaltigen Investitionsziel ist die Impactanalyse. Bewertet wird zum einen, ob ein Investment eine positive Gesamtwirkung für die Gesellschaft erzielt. Zum anderen kann eine Impactanalyse Basis für ein Benchmarking und Basis für einen Vergleich mit ähnlichen Projekten sein. BONVENTURE IV verwendet zur Messung von Impact den etablierten Ansatz der „Theory of Change“-Analyse und die IOOI-Darstellung.

Eine Darstellung der „IOOI Theory of Change“ findet sich auf unserer Website.

Für jedes Portfoliounternehmen legt BONVENTURE IV während der Due Diligence mithilfe einer Impactanalyse klare Impactziele fest. Die Wirkungslogik verifizieren und plausibilisieren wir mithilfe empirischer Evidenz aus Studien oder Experteninterviews. Der Investorenbeirat entscheidet über die Bewertung der Wirkungskette und die Definition von Indikatoren (Impact KPIs). Anhand dieser Impact KPIs werden Wirkungsziele definiert. Dadurch kann die Wirkungserreichung je Investment verfolgt und bewertet werden.

Die Impact-KPIs werden monatlich oder quartalsweise im Rahmen eines Reportings von den Portfoliounternehmen erhoben und mit den festgelegten Zielwerten verglichen. Zur Sicherstellung der Qualität und Plausibilität der Wirkungslogik wird jährlich ein Impact Audit durch einen externen Wirtschaftsprüfer durchgeführt. BONVENTURE ist die erste Kapitalverwaltungsgesellschaft die einen Impact Audit durchführen lässt. Ziel ist es maximale Transparenz gegenüber den Investoren zu schaffen und die Richtigkeit und Angemessenheit der Impactziele zu überprüfen.

7. Methoden

Die individuellen Impact KPIs aller Portfoliounternehmen werden monatlich oder quartalsweise erhoben und auf Fondsebene aggregiert.  Der jährliche Zielerreichungswert jedes Unternehmens wird mit seinem monetären Anteil an der Gesamtinvestition des Fonds gewichtet. Alle gewichteten Zielerreichungswerte werden auf Fondsebene kumuliert. Ähnlich wie auf der Ebene der Portfoliounternehmen wird das Impactziel des Fonds bei planmäßiger Entwicklung erreicht.

8. Datenquellen und -verarbeitung

Die zur Erreichung der nachhaltigen Anlageziele von BONVENTURE IV verwendeten Datenquellen sind u.a.:

  • Pitch Decks und Gespräche mit potenziellen Portfoliounternehmen
  • Empirische Evidenz aus Studien und Experteninterviews
  • Due-Diligence-Fragebögen einschließlich der Erhebung von ESG-Daten mithilfe eines Reporting-Tools
  • Kunden- und Zielgruppenbefragungen
  • Daten aus dem Qualitätsmanagement
  • Finanz- und Impact KPIs (quartalsweise Berichterstattung durch die Portfoliounternehmen)
  • Indikatoren, die in Tabelle 1 von Anhang I der technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) aufgeführt sind, um potenzielle negative Auswirkungen zu ermitteln und zu bewerten

Die Datenqualität wird durch das Investmentteam überwacht. In den meisten Fällen nimmt BONVENTURE einen Beiratssitz in den Portfoliounternehmen ein. So kann zusätzlich sichergestellt werden, dass angestrebte Wirkungsziele erreicht werden. Regelmäßig tauscht sich BONVENTURE mit Berater und Experten aus, um die zugrundliegenden Daten zu prüfen.

Falls erforderlich, können die Daten durch Schätzungen ergänzt werden, die auf plausiblen faktenbasierten Annahmen beruhen. Dies kann insbesondere bei der Erstellung von Impactanalysen notwendig sein, da der Impact eng mit dem Geschäftsmodell der Portfoliounternehmen verknüpft ist und dessen langfristige Erfolgswahrscheinlichkeit auf Annahmen beruht. Die Notwendigkeit von Schätzungen hängt zudem in hohem Maße von der Qualität und Verfügbarkeit der von den einzelnen Portfoliounternehmen bereitgestellten Daten ab. Daher kann der Anteil der geschätzten Daten nicht im Voraus angegeben werden. Dennoch wird angestrebt, die Verwendung von Schätzungen auf ein Minimum zu reduzieren.

9. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Die Erhebung relevanter Daten zur Beurteilung der sozialen oder ökologische Wirkung der Portfoliounternehmen sowie das ESG-Reporting ermöglichen es BONVENTURE IV eine Größenordnung für die Wirkung ihrer Investments und ihr zukünftiges Potenzial zu ermitteln. Wichtig ist dabei insbesondere, dass der Erfolg des Geschäftsmodells und der Impact eng miteinander verknüpft sind und das nachhaltige Investitionsziel bei finanziellem Erfolg des Portfoliounternehmens daher nicht eingeschränkt ist. BONVENTURE IV arbeitet bei der Erstellung der Impactanalyse mit unabhängigen Experten zusammen, die auf mögliche Beschränkungen hinsichtlich der Methodik hinweisen. So wird sichergestellt, dass diese Beschränkungen keine Auswirkungen auf das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels haben.

Dennoch ist die allgemeine Aussagekraft von weit in die Zukunft reichenden Prognosen begrenzt. Da BONVENTURE IV in frühe Unternehmensphasen investiert, sind die Portfoliounternehmen und ihre Technologien noch in der Entwicklung. Teilweise sind daher die Daten, die von den Portfoliounternehmen gemessen und bereitgestellt werden können, begrenzt oder basieren auf Annahmen und Berechnungen. Folglich kann die tatsächliche Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels zu einem Großteil prognostiziert werden, jedoch nie eindeutig vorhersehbar sein.

BONVENTURE IV geht diese methodischen und datentechnischen Einschränkungen an, indem sie ihre mehr als zwanzigjährige Erfahrung aus früheren Projekten nutzt sowie die bestehenden Standards kontinuierlich durch das Einholen von Referenzen verbessert und neue Standards entwickelt.

10. Sorgfaltspflicht

Im Rahmen der Due-Diligence orientiert sich BonVenture vor allem an den folgenden 5 Kriterien:

  • Das Geschäftsmodell muss innovativ sein, d.h. das Unternehmen löst eine gesellschaftliche Herausforderung auf eine neue Weise oder entwickelt eine neue Kombination aus bestehenden Lösungen
  • Die Gründer*innen verbinden mit ihrem Unternehmen als Social Entrepreneurs gesellschaftliches Engagement mit unternehmerischem Antrieb
  • Der Impact, also die Wirkung für Gesellschaft und/oder Umwelt, muss messbar und nachweisbar sein
  • Das Unternehmen strebt überregionales Wachstum und gleichzeitig eine Vergrößerung des Impacts an
  • Das Unternehmen hat einen Proof-of-Concept, ist bereits am Markt und kann in der Regel bereits Umsätze aufweisen

Diese Kriterien werden u.a. im Rahmen eines Impacts, Commercial, Market, Financial, Legal, Tech, Management und ESG Due-Diligence geprüft, zu der für einzelne Bereiche bei Bedarf auch externe Experten herangezogen werden. Die Ergebnisse des Due-Diligence-Prozesses dienen dem BONVENTURE IV Investitionskomitee als Entscheidungsgrundlage für ein Investment in das Unternehmen.

11. Mitwirkungspolitik

Es werden verschiedenen Maßnahmen getroffen, um die Portfoliounternehmen bei der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels zu begleiten. Wenn ein Investment erfolgreich umgesetzt wird, wird der angestrebte Impact im Beteiligungsvertrag und der Satzung des Portfoliounternehmens verankert. Die Portfoliounternehmen werden dazu verpflichtet BONVENTURE IV die für die Wirkungsanalyse benötigten Informationen und ESG-Daten quartalsweise zu berichten. BONVENTURE IV stellt zudem in der Regel durch einen Beiratssitz sicher, dass der soziale Zweck des Portfoliounternehmens nicht ohne die Zustimmung von BONVENTURE IV und ggf. weiterer Beiratsmitglieder geändert werden kann, um einen „Mission Drift“ zu verhindern.

12. Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels

Aus dem Vergleich von berichteten Impact KPIs und geplanten Zielwerten ergibt sich pro Investition eine Zielerreichung. Über die Aggregation der Zielerreichung aller Investitionen wird in einem weiteren Schritt auf Fondsebene die Portfolio-Gesamtwirkungszielerreichung ermittelt. Für die Gesamtwirkungszielerreichung wurde kein Referenzwert festgelegt, da die Impactanalyse für jedes Portfoliounternehmen individuell erstellt und durch den Investorenbeirat von BONVENTURE IV geprüft wird.

 

BonVenture III GmbH & Co. KG
LEI: 91200KF0SQSOKAF0088

1. Zusammenfassung

BonVenture III GmbH & Co. KG (nachstehend BONVENTURE III) wird durch BonVenture Management GmbH verwaltet. BONVENTURE III strebt nachhaltige Investitionen gemäß Art. 9 EU 2019/2088 an. Nachhaltige Investitionen sind, wie in Art. 2 EU 2019/2088 beschrieben, Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beitragen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Darüber hinaus ist BONVENTURE III als qualifizierter Europäischer Fonds für Soziales Unternehmertum (EuSEF) dazu verpflichtet ausschließlich in Unternehmen mit nachweisbarer positiver sozialer Wirkung gemäß EU-Regulation N. 346/2013 zu investieren.

2. Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels

Die Investitionen der BONVENTURE III beeinträchtigen keines der nachhaltigen Investitionsziele. Dies wird durch die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, nachfolgend PAIs) bereits ab der Due Diligence Phase des Investmentprozesses sichergestellt. Die PAIs der Portfoliounternehmen von BONVENTURE III werden bei der Erstellung einer Impactanalyse und regelmäßig im Rahmen des Reportings geprüft.

BONVENTURE III erhebt alle PAIs in Tabelle 1 des technischen Regulierungsstandards (EU) 2022/1288 (RTS) zur SFDR. Des Weiteren bekennt sich BONVENTURE III zu den dort genannten Leitlinien zu Menschenrechten und Arbeitsrechten (OECD-Guidelines for Multinational Enterprises, UN Guiding Principles on Business, Declaration of the International Labour Organisation on Fundamental Principles and Rights at Work, International Bill of Human Rights). BONVENTURE III orientiert sich bei der Anlageprüfung und -auswahl zudem insbesondere an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen sowie den Principles for Responsible Investments.

3. Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts

Ziel unserer High-Impact Investments ist die doppelte Rendite: finanziell für Unternehmer*innen und Investor*innen und einen gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen. BONVENTURE III hat besonders strenge Auswahlkriterien für potenzielle Investments hinsichtlich Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Wirkung. Diese gehen über ESG-Kriterien hinaus und werden unter 10. detailliert beschrieben. Alle Portfoliounternehmen müssen mit ihrem Geschäftsmodell einen ökologischen, sozialen und/oder gesellschaftlichen Mehrwehrt schaffen.

4. Anlagestrategie

BONVENTURE III investiert gemäß Fondsstrategie in Unternehmen in der Start-Up- und Wachstumsphase sofern ein Proof of Concept vorliegt und der Markteintritt in der Regel mit ersten Umsätzen erfolgreich geschafft wurde. Der geographische Fokus liegt auf Unternehmen aus der DACH-Region und in geringem Maße aus anderen EU-Ländern. Vor Investitionsentscheidungen müssen die Unternehmer*innen einen strukturierten Due-Diligence-Prozess (siehe 10.) durchlaufen.

Ein weiterer wichtiger Teil der Fonds-Strategie ist die Begleitung – meist in Form eines Beiratsmandats – der Portfoliounternehmen sowohl bei wirtschafts- als auch bei wirkungsbezogenen Themen. Der Impact des Unternehmens sollte dabei so im Geschäftsmodell verankert sein, dass ein Wachstum des Unternehmens auch gleichzeitig zu einer Vergrößerung des Impacts führt.  Ziel des Beiratsengagements ist daher, zum einen die Erreichung der angestrebten sozialen, ökologischen oder gesellschaftsrelevanten Wirkung zu sichern und zu steigern, und zum anderen zusätzliche Maßnahmen anzuregen und umzusetzen.

5. Aufteilung der Investitionen

Das Ziel des Fonds BONVENTURE III ist, dass 100% der Investments das nachhaltige Investitionsziel verfolgen. Das bedeutet, dass ausschließlich Investments in Portfoliounternehmen mit messbarer ökologischer oder sozialer Wirkung getätigt werden.

BONVENTURE III hält sich offen in Impactdimensionen und Wirtschaftstätigkeiten zu investieren, die bisher nach der Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 noch nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Das sind beispielsweise soziale Geschäftsmodelle in den Bereichen der Bildung, Pflege und Gesundheit oder ökologische Projekte zur Erhaltung der Biodiversität oder der Wasserversorgung. Aus diesem Grund wurde kein Mindestanteil taxonomiekonformer Investments im Portfolio festgelegt.

6. Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels

Basis der Überwachung des nachhaltigen Investitionsziel ist die Impactanalyse. Bewertet wird zum einen, ob ein Investment eine positive Gesamtwirkung für die Gesellschaft erzielt. Zum anderen kann eine Impactanalyse Basis für ein Benchmarking und Basis für einen Vergleich mit ähnlichen Projekten sein. BONVENTURE III verwendet zur Messung von Impact den etablierten Ansatz der „Theory of Change“-Analyse und die IOOI-Darstellung.

Eine Darstellung der „IOOI Theory of Change“ findet sich auf unserer Website.

Für jedes Portfoliounternehmen legt BONVENTURE III während der Due Diligence mithilfe einer Impactanalyse klare Impactziele fest. Die Wirkungslogik verifizieren und plausibilisieren wir mithilfe empirischer Evidenz aus Studien oder Experteninterviews. Der Investorenbeirat entscheidet über die Bewertung der Wirkungskette und die Definition von Indikatoren (Impact KPIs). Anhand dieser Impact KPIs werden Wirkungsziele definiert. Dadurch kann die Wirkungserreichung je Investment verfolgt und bewertet werden.

Die Impact-KPIs werden monatlich oder quartalsweise im Rahmen eines Reportings von den Portfoliounternehmen erhoben und mit den festgelegten Zielwerten verglichen. Zur Sicherstellung der Qualität und Plausibilität der Wirkungslogik wird jährlich ein Impact Audit durch einen externen Wirtschaftsprüfer durchgeführt. BONVENTURE ist die erste Kapitalverwaltungsgesellschaft die einen Impact Audit durchführen lässt. Ziel ist es maximale Transparenz gegenüber den Investoren zu schaffen und die Richtigkeit und Angemessenheit der Impactziele zu überprüfen.

7. Methoden

Die individuellen Impact KPIs aller Portfoliounternehmen werden monatlich oder quartalsweise erhoben und auf Fondsebene aggregiert.  Der jährliche Zielerreichungswert jedes Unternehmens wird mit seinem monetären Anteil an der Gesamtinvestition des Fonds gewichtet. Alle gewichteten Zielerreichungswerte werden auf Fondsebene kumuliert. Ähnlich wie auf der Ebene der Portfoliounternehmen wird das Impactziel des Fonds bei planmäßiger Entwicklung erreicht.

8. Datenquellen und -verarbeitung

Die zur Erreichung der nachhaltigen Anlageziele von BONVENTURE III verwendeten Datenquellen sind u.a.:

  • Pitch Decks und Gespräche mit potenziellen Portfoliounternehmen
  • Empirische Evidenz aus Studien und Experteninterviews
  • Due-Diligence-Fragebögen einschließlich der Erhebung von ESG-Daten mithilfe eines Reporting-Tools
  • Kunden- und Zielgruppenbefragungen
  • Daten aus dem Qualitätsmanagement
  • Finanz- und Impact KPIs (quartalsweise Berichterstattung durch die Portfoliounternehmen)
  • Indikatoren, die in Tabelle 1 von Anhang I der technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) aufgeführt sind, um potenzielle negative Auswirkungen zu ermitteln und zu bewerten

Die Datenqualität wird durch das Investmentteam überwacht. In den meisten Fällen nimmt BONVENTURE einen Beiratssitz in den Portfoliounternehmen ein. So kann zusätzlich sichergestellt werden, dass angestrebte Wirkungsziele erreicht werden. Regelmäßig tauscht sich BONVENTURE mit Berater und Experten aus, um die zugrundliegenden Daten zu prüfen.

Falls erforderlich, können die Daten durch Schätzungen ergänzt werden, die auf plausiblen faktenbasierten Annahmen beruhen. Dies kann insbesondere bei der Erstellung von Impactanalysen notwendig sein, da der Impact eng mit dem Geschäftsmodell der Portfoliounternehmen verknüpft ist und dessen langfristige Erfolgswahrscheinlichkeit auf Annahmen beruht. Die Notwendigkeit von Schätzungen hängt zudem in hohem Maße von der Qualität und Verfügbarkeit der von den einzelnen Portfoliounternehmen bereitgestellten Daten ab. Daher kann der Anteil der geschätzten Daten nicht im Voraus angegeben werden. Dennoch wird angestrebt, die Verwendung von Schätzungen auf ein Minimum zu reduzieren.

9. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Die Erhebung relevanter Daten zur Beurteilung der sozialen oder ökologische Wirkung der Portfoliounternehmen sowie das ESG-Reporting ermöglichen es BONVENTURE III eine Größenordnung für die Wirkung ihrer Investments und ihr zukünftiges Potenzial zu ermitteln. Wichtig ist dabei insbesondere, dass der Erfolg des Geschäftsmodells und der Impact eng miteinander verknüpft sind und das nachhaltige Investitionsziel bei finanziellem Erfolg des Portfoliounternehmens daher nicht eingeschränkt ist. BONVENTURE III arbeitet bei der Erstellung der Impactanalyse mit unabhängigen Experten zusammen, die auf mögliche Beschränkungen hinsichtlich der Methodik hinweisen. So wird sichergestellt, dass diese Beschränkungen keine Auswirkungen auf das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels haben.

Dennoch ist die allgemeine Aussagekraft von weit in die Zukunft reichenden Prognosen begrenzt. Da BONVENTURE III in frühe Unternehmensphasen investiert, sind die Portfoliounternehmen und ihre Technologien noch in der Entwicklung. Teilweise sind daher die Daten, die von den Portfoliounternehmen gemessen und bereitgestellt werden können, begrenzt oder basieren auf Annahmen und Berechnungen. Folglich kann die tatsächliche Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels zu einem Großteil prognostiziert werden, jedoch nie eindeutig vorhersehbar sein.

BONVENTURE III geht diese methodischen und datentechnischen Einschränkungen an, indem sie ihre mehr als zwanzigjährige Erfahrung aus früheren Projekten nutzt sowie die bestehenden Standards kontinuierlich durch das Einholen von Referenzen verbessert und neue Standards entwickelt.

10. Sorgfaltspflicht

Im Rahmen der Due-Diligence orientiert sich BONVENTURE vor allem an den folgenden 5 Kriterien:

  • Das Geschäftsmodell muss innovativ sein, d.h. das Unternehmen löst eine gesellschaftliche Herausforderung auf eine neue Weise oder entwickelt eine neue Kombination aus bestehenden Lösungen
  • Die Gründer*innen verbinden mit ihrem Unternehmen als Social Entrepreneurs gesellschaftliches Engagement mit unternehmerischem Antrieb
  • Der Impact, also die Wirkung für Gesellschaft und/oder Umwelt, muss messbar und nachweisbar sein
  • Das Unternehmen strebt überregionales Wachstum und gleichzeitig eine Vergrößerung des Impacts an
  • Das Unternehmen hat einen Proof-of-Concept, ist bereits am Markt und kann in der Regel bereits Umsätze aufweisen

Diese Kriterien werden u.a. im Rahmen eines Impacts, Commercial, Market, Financial, Legal, Tech, Management und ESG Due-Diligence geprüft, zu der für einzelne Bereiche bei Bedarf auch externe Experten herangezogen werden. Die Ergebnisse des Due-Diligence-Prozesses dienen dem BONVENTURE III Investitionskomitee als Entscheidungsgrundlage für ein Investment in das Unternehmen.

11. Mitwirkungspolitik

Es werden verschiedenen Maßnahmen getroffen, um die Portfoliounternehmen bei der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels zu begleiten. Wenn ein Investment erfolgreich umgesetzt wird, wird der angestrebte Impact im Beteiligungsvertrag und der Satzung des Portfoliounternehmens verankert. Die Portfoliounternehmen werden dazu verpflichtet BONVENTURE III die für die Wirkungsanalyse benötigten Informationen und ESG-Daten quartalsweise zu berichten. BONVENTURE III stellt zudem in der Regel durch einen Beiratssitz sicher, dass der soziale Zweck des Portfoliounternehmens nicht ohne die Zustimmung von BONVENTURE III und ggf. weiterer Beiratsmitglieder geändert werden kann, um einen „Mission Drift“ zu verhindern.

12. Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels

Aus dem Vergleich von berichteten Impact KPIs und geplanten Zielwerten ergibt sich pro Investition eine Zielerreichung. Über die Aggregation der Zielerreichung aller Investitionen wird in einem weiteren Schritt auf Fondsebene die Portfolio-Gesamtwirkungszielerreichung ermittelt. Für die Gesamtwirkungszielerreichung wurde kein Referenzwert festgelegt, da die Impactanalyse für jedes Portfoliounternehmen individuell erstellt und durch den Investorenbeirat von BONVENTURE III geprüft wird.