Sustainable Finance
Disclosure Regulation (SFDR)
Offenlegung nach Verordnung (EU) 2019/2088
Ebene des Unternehmens
Als EuSEF-registrierter Fonds-Manager ist die BonVenture Management GmbH zu Investitionen in Unternehmen mit positiver sozialer und ökologischer Wirkung gemäß Verordnung (EU) Nr. 346/2013 verpflichtet. Zur Feststellung der Wirkung wird für jedes Investment eine individuelle Wirkungsanalyse basierend auf dem Theory-of-Change-Ansatz durchgeführt. Neben der Wirkungs-Feststellung findet zusätzlich eine Nachhaltigkeitsrisiko-Prüfung für jedes Investment statt. Diese Risiko-Prüfung orientiert sich an den SASB-ESG-Kriterien sowie der SASB-Materiality-Map.
Die Vergütungspolitik orientiert sich u.a. an der durch den Investorenbeirat eines Fonds bestimmten Wirkungszielerreichung. Gemäß Gesellschaftsvertrag sind Gewinnausschüttungen eines Fonds bei Verfehlung der Portfolio-Gesamtwirkungszielerreichung nicht möglich. Das Fondsmanagement ist somit bei Investitionsentscheidungen auch finanziell incentiviert, eine positive soziale und ökologische Wirkung zu erzielen und Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.
Ebene des Finanzprodukts
Produktname/legal identifier: BonVenture IV GmbH & Co. KG (nachstehend BV IV)
Als qualifizierter Europäischer Fonds für Soziales Unternehmertum (EuSEF) investiert BV IV ausschließlich in Unternehmen mit positiver sozialer und ökologischer Wirkung gemäß EU-Regulation N. 346/2013. Mit dem BV IV Fonds werden nachhaltige Investitionen gemäß Art. 9 EU 2019/2088 angestrebt.
Für jede Investition werden individuelle soziale und/oder ökologische Wirkungsziele basierend auf einer Wirkungsanalyse definiert und dem Investorenbeirat des Fonds zur Zustimmung vorgelegt. Die Wirkungsanalyse wird basierend auf dem „Theory of Change“-Ansatz erstellt, der beispielsweise auch vom IRIS+ System des Global Impact Investing Network (GIIN) verwendet wird. Mit Hilfe des IOOI-Logic-Models (IOOI=Input, Output, Outcome, Impact) wird im Rahmen der Wirkungsanalyse eine kausale, evidenzbasierte Wirkungskette formuliert. Zur Sicherstellung einer positiven sozialen und/oder ökologischen Gesamtwirkung der Kerngeschäftstätigkeit werden dabei auch etwaige negative, nicht-intendierte Effekte berücksichtigt. Die eingangs genannten Wirkungsziele werden basierend auf den auf Output-Ebene geplanten quantitativen Wirkungsindikatoren festgelegt und nach Investment regelmäßig reportet. Aus dem Vergleich von reporteten Wirkungsindikatoren und geplanten Zielwerten ergibt sich pro Investition eine Wirkungszielerreichung. Über die Aggregation der Wirkungszielerreichung aller Investitionen wird in einem weiteren Schritt auf Fondsebene die Portfolio-Gesamtwirkungszielerreichung ermittelt.
Neben der Feststellung der positiven sozialen und/oder ökologischen Gesamtwirkung wird für jede Investition ein Negativ-Screening durchgeführt. Zum einen wird eine Nachhaltigkeitsrisiko-Prüfung durchgeführt, welche sich an den SASB-ESG-Kriterien sowie der SASB-Materiality-Map orientiert. Zudem schließt BV IV in den Anlagerichtlinien diverse wirtschaftliche Tätigkeitsbereiche wie Tierversuche, Tabak, Alkohol, Waffen, Glücksspiel, Pornografie sowie illegale wirtschaftliche Tätigkeiten aus.
Ein weiterer wichtiger Teil der Fonds-Strategie ist die strategische Begleitung – meist in Form eines Beiratsmandats – der Portfolio-Unternehmen sowohl bei wirtschafts- als auch bei wirkungsbezogenen Themen. Ziele sind zum einen die Erreichung der angestrebten Wirkung zu sichern und zu steigern, aber auch zusätzliche Maßnahmen anzuregen und umzusetzen. Als repräsentatives Beispiel sind hier die Aktivitäten im Rahmen der „Leaders for Climate Action“ Initiative zu nennen: Unternehmen erheben ihren CO2-Fußabdruck und entwickeln Maßnahmen, diesen zu reduzieren oder zu kompensieren.
Bezugnehmend auf Artikel 47 b) des technischen Regulierungsstandards JC 2021 03 zur Offenlegungsverordnung (SFDR), bekennt sich BonVenture zu den dort genannten Leitlinien zu Menschenrechten und Arbeitsrechten (OECD Guidelines for Multinational Enterprises, UN Guiding Principles on Business, Declaration of the International Labour Organisation on Fundamental Principles and Rights at Work, International Bill of Human Rights). BonVenture orientiert sich bei der Anlageprüfung und -auswahl zudem insbesondere an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen, den Principles for Responsible Investments (PRI) sowie den SASB-ESG-Kriterien. Als registrierter Europäischer Fonds für Soziales Unternehmertum (EuSEF) ist BonVenture explizit bestrebt, Investitionen in Geschäftsmodelle zu tätigen, die über die Wahrung von Menschen- und Arbeitsrechten hinaus eine Verbesserung im Sinne eines zusätzlichen Sozialen Impacts in dieser Dimension leisten. Beispielhaft dafür sind Investitionen in Unternehmen mit Innovationen in der Lieferketten-Transparenz oder in Unternehmen, die benachteiligten Zielgruppen hochwertige Arbeitsplätze anbieten oder diese beim Zugang zum Arbeitsmarkt fördern und unterstützen.